Ein Wehrmutstropfen bleibt
aber: Die gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherung zahlen diese
Behandlung nur, wenn eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
besteht, wobei es eine Einzelfallprüfung gibt. Im öffentlichen Dienst
werden Heilpraktikerleistungen gemäß den Behördenrichtlinien teilersetzt.
Dennoch sollte jeder gesetzlich
Versicherte wissen, wenn man physiotherapeutische Leistungen
(15-20min/Behandlung) benötigt, daß man zuerst zum Arzt muß und sich
dort ein Krankengymnastikrezept ausstellen lassen muß. Pro
Rezept fallen dann 10 EUR zzgl. 10% der Behandlungsleistungen derzeit in
unserer Praxis bar
an. Darüber hinaus sind die Rezepte für Physiotherapie bei gesetzlich
Versicherten budgetiert, d. h. man bekommt meist nur zwei Rezepte pro
Quartal vom Arzt ausgestellt. Auch die private Versicherungswirtschaft
bezahlt häufig krankengymnastische Leistungen nicht mehr
vollumfänglich, obwohl damit oft geworben wird. |